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vom 20. März 2021
§ 1 Höhe des Beitrags
Der Jahresbeitrag wird für das Kalenderjahr erhoben und beträgt 5 €.
§ 2 Fälligkeit
(1) Der Beitrag wird jeweils für ein Kalenderjahr gezahlt und ist am 1. Januar fällig.
(2) Bei Neueintritt wird der gesamte Beitrag für das laufende Kalenderjahr fällig.
(3) Scheidet ein Mitglied aus, wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.
(4) Mitglieder sind verpflichtet ihren fälligen Jahresbeitrag innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert und selbstständig auf das Vereinskonto zu entrichten.
§ 3 Ausnahmen
Der Vorstand kann in besonderen Fällen Ausnahmeregelungen treffen (siehe § 11 Absatz 3 der Satzung).